Der Frühling steht in den Startlöchern und die Züchter unter uns vermutlich ebenso! Um den Ablauf der „Zuchtsaison am Schreibtisch“ so glatt wie möglich zu gestalten gibt die DQHA Ihnen schon jetzt den „Leitfaden für den nötigen Papierkram“ an die Hand:
1. Die Stute:
Auf der Homepage der DQHA e.V. unter Zucht – Herdbuch kann jeder Züchter sehen, in welchem Herdbuchabschnitt des Zuchtbuches seine Stute aktuell eingetragen ist.
Ist dieser Eintrag noch nicht erfolgt, muss dies umgehend nachgeholt werden. Denn bis zum 01.07.2014 wird diese Serviceleistung für Pferde mit einem DQHA Equidenpass noch kostenlos angeboten. Nach diesem Termin wird der Eintrag in das Basis-Zuchtbuch mit einer Umlage von 30 € berechnet. Also lohnt es auch, Stuten die zukünftig als Zuchttier genutzt werden sollen, bereits jetzt einzutragen. Ist die Stute einmal in einem Zuchtbuchabschnitt der DQHA eingetragen, kann sie später auf Antrag kostenlos in andere Zuchtbuchabschnitte umgetragen werden, wenn die Vorgaben erfüllt sind. Immer beliebter wird die Zuchtbuchaufnahme nach Vorstellung auf einer DQHA Zuchtschau, wo die Stute nach ihrer Bewertung auch „vor Ort“ in den jeweils passenden Zuchtbuchabschnitt aufgenommen und direkt mit Vermerk im Equidenpass eingetragen wird.
2. Der Hengst:
Im ständigen Bemühen, die Informationen und den Service für die Mitglieder zu verbessern, wurde die Homepage der DQHA überdies um einen Hengstverteilungsplan erweitert. Hier kann der Züchter sehen, ob der von ihm ausgewählte Hengst auch im DQHA Hengstbuch eingetragen ist. Wenn nicht kann der Hengsthalter auch diese Eintragung bis zum 01.07.2014 noch kostenlos nachholen, sofern sein Hengst einen DQHA-Equidenpass besitzt.
Die Formulare für die Eintragung in einen Herdbuchabschnitt der DQHA finden Sie HIER. Diese sind einfach und übersichtlich gehalten. Nach dem Ausfüllen werden sie unterschrieben mit einer Kopie der Vorder- und Rückseite des AQHA Certificate of Registration und dem Equidenpass in die Geschäftsstelle geschickt. Nach umgehender Bearbeitung erhalten sie den mit dem neuen Eintragungsvermerk versehenen Equidenpass direkt zurück.
Wichtig:
Nach der gesetzlichen Definition eines einer Rasse zugehörigen Pferdes darf für dieses nur dann ein Equidenpass erstellt werden, wenn dieses tierzuchtrechtlich erfasst sind. Daraus resultiert die Vorgabe, die entsprechende Eintragung der Elterntiere vor EP-Ausstellung sicherzustellen. Der Equidenpass inkl. Zuchtbescheinigung ist nach dem europäischen Tierzuchtgesetz der einzig gültige Abstammungsnachweis eines reinrassigen Pferdes. Das AQHA Certificate of Registration dient der DQHA aber als Voraussetzung zur Equidenpasserstellung und als Eigentumsurkunde.
Die Bedeckung:
Diese muss der DQHA bis zum 30.11. des Bedeckungsjahres mitgeteilt werden. Dies kann ganz einfach, schnell und kostenlos über die Eingabemaske auf der DQHA-Homepage Bedeckungsbericht geschehen. Das letze Deckdatum der Stute wird auch im Equidenpassantrag erfragt und sollte daher, wie alle anderen relevanten Aufzeichnungen vom Züchter im Stallbuch vermerkt werden.
Wichtig:
Die fristgerechte Meldung der Bedeckungen mittels Stallion Breeding Report an die AQHA kann gerne an die DQHA geschickt werden. Die DQHA leitet diesen für Sie an die AQHA weiter und nimmt den Stallion Breeding Report auch als die Deckmeldung an die DQHA.
Die Geburt:
Nach dem Abfohlen muss der Züchter das Fohlen bis zum 01.08. des Geburtsjahres der DQHA melden. Bei Fohlen, die nach dem 01.07. geboren wurden, verlängert sich diese Frist jeweils um vier Wochen nach dem Geburtstag. Auch die Geburt kann analog zur Bedeckung online oder durch Übermittlung der Registration Application an die DQHA-Geschäftsstelle erfolgen.
Wichtig:
Auf Grundlage der Bedeckungs- und Geburtsmeldungen wird in der Zucht-EDV ein Profil für das Fohlen vorbereitet. Ohne diese Meldungen fällt in der Geschäftsstelle ein erheblich erhöhter Recherchierungs-Aufwand an. Dieser wird für Fohlen des Jahrgangs 2014, deren Geburt nicht der DQHA gemeldet wurde, mit 25 € bei der Erstellung des Equidenpasses in Rechnung gestellt. Für den Fohlenjahrgang 2015 müssen sowohl Bedeckung als auch Geburt fristgerecht gemeldet worden sein, um diese erhöhte Bearbeitungsgebühr zu umgehen.
3. Das Fohlen:
Um für das Fohlen einen Original-Equidenpass zu bekommen muss dieser im Jahr der Geburt, bei Fohlen, die in der zweiten Jahreshälfte geboren wurden, sechs Monate nach dem Geburtstag, erstellt werden. Daher gilt: So früh wie möglich das Certificate of Registration per Registration Application beantragen. Am besten zeitgleich den Transponder bei der DQHA bestellen. Dieser kommt mit dem Equidenpassantrag zum Besitzer, dieser füllt den Antrag mit seinem Tierarzt oder DQHA Equidenpass-Inspektor aus und schickt ihn an die DQHA. Sobald das Certificate of Registration aus den USA ankommt muss eine Kopie der Vorder- und Rückseite an die Geschäftsstelle weitergeleitet werden und der Pass kann erstellt werden. Die Geschäftsstelle trägt dann die noch fehlenden Informationen im Antrag kostenlos auf Kulanz nach.
Die DQHA legt großen Wert darauf, ihren Züchter und Mitgliedern einen guten Service zum fairen Preis anzubieten. So ist man sich im Rahmen allgemeiner Preisanpassungen einig, die rechtskonformen Leistungen möglichst preisstabil zu halten. Die auf den Zuchtschauen für Fohlen angebotenen EP-Aufnahmen werden auch 2014 bei günstigen 40,- Euro bleiben.
Dafür werden Pass-Anträge außerhalb der gesetzlich vorgesehenen Fristen wie EP-Duplikate und die Bearbeitung von Fremdpässen wohl mit einer Anpassung der Umlagen belegt werden müssen.
Fazit: Auch die „obligatorisch bürokratische Zuchtbegleitung“ ist kein Buch mit „sieben Siegeln“ sondern einem logischen Aufbau folgende Gesetzesvorgabe, die in Verbindung mit einer konsequent geführten Bestandskartei (Stallbuch) auch eine echte Management-Hilfe sein kann.
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