Achtung: Teilnehmer an AQHA Klassen müssen gültige AQHA Mitgliedschaft haben – sonst Disqualifikation

Wie die DQHA meldet, will die AQHA verstärkt Regel SHW215.1 durchsetzen, laut der alle Teilnehmer in einer AQHA-anerkannten Klasse eine AQHA Mitgliedschaft auf ihren Namen haben müssen. Ist das nicht der Fall, wird der / die Betreffende von der Klasse disqualifiziert. Das beinhaltet auch die Teilnahme in der Amateur-Klasse mit einer allgemeinen Mitgliedschaft anstelle einer Amateur-Mitgliedschaft. Selbst wenn die Mitgliedschaft später aktualisiert wird, werden die Disqualifikationen im Nachhinein nicht aufgehoben.

Daher ist es für Show Manager und Show Secretariat  sehr wichtig, die aktuellen Mitgliedschaften an der Meldestelle zu prüfen und Mitgliedschaftsanträge bzw. Verlängerungsanträge für die Vorsteller entgegen zu nehmen, die keine gültige Einzelmitgliedschaft entsprechend ihrer Division haben.

Auszug aus dem DQHA Handbuch – Regeln & Bestimmungen, SHW215.1:

„Jeder Teilnehmer in anerkannten Klassen muss für das laufende Jahr Mitglied der AQHA oder AQHYA sein und dies durch eine gültige Mitgliedskarte nachweisen können, oder eine AQHA Mitgliedskarte mit dem Amateur Status. Sollte keine Mitgliedschaft bestehen, kann der Teilnehmer am Turniertag eine Mitgliedschaft beantragen und gilt nach Ausfüllen des Antrages und Zahlung des Beitrages als Mitglied. Dieser Antrag wird mit den Show Ergebnissen an die AQHA weitergeleitet. Der Teilnehmer muss seine Nennformulare akkurat ausfüllen und übernimmt Verantwortung für Fehler.

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