Der langjährige DQHA International Director und DQHA Hall of Famer Ulli Vey wurde vom DQHA Präsidium als kommissarischer Beisitzer im Schiedsgericht berufen.
Ulli Vey war 31 Jahre lang International Director der DQHA und Vorstandsmitglied und repräsentierte den Verband bei der AQHA und FEQHA. 2004 bis 2006 war er Chairman des AQHA International Committee, anschließend diente er drei Jahre im Hall of Fame Committee. 2009 wurde er AQHA Director at Large auf Lebenszeit und vertritt weiterhin die Interessen der AQHA und DQHA mit Argumenten und Stimmrecht bei der AQHA und FEQHA.
Laut Schiedsgerichtsordnung kann das Schiedsgericht von der DQHA und jedem Mitglied in Rechtsstreitigkeiten angerufen werden, die sich aus dem Vereinsverhältnis zwischen dem Verband und seinen Mitgliedern, zwischen Mitgliedern sowie Züchtern untereinander ergeben könne. Das gilt auch bei Streitigkeiten, die zwischen Züchtern und dem Zuchtverband während der Durchführung des gemäß Artikel 8 Abs. 3 und Artikel 12 der VO (EU) 2016/1012 vom 08.06.2016 (Tierzuchtverordnung) genehmigten Zuchtprogramms der DQHA entstehen. Zudem ist das Schiedsgericht für die Entscheidung über einen Einspruch eines Mitglieds gegen eine von der Disziplinarkommission getroffene Entscheidung zuständig. Das Schiedsgericht besteht derzeit aus dem Vorsitzenden Bernhard Hünnekens und den beiden Beisitzern Johannes Orgeldinger und Ulli Vey