Zum aktuellen Thema: Doping ist nicht gleich unerlaubte Medikation!

(Ramona Billing) Der aktuelle Fall um die Aberkennung des Breeders Futurity Champion Titels von Dominik Reminder und Call Me MR Voodoo beschäftigt die Szene nach wie vor. Wir haben ein wenig weiter recherchiert und sind auf weiteres gestoßen: in der Mitteilung der NRHA Germany ist die Rede von einer ‚positiven Dopingprobe‘. Dies haben wir so übernommen, allerdings ist dieser Begriff nicht korrekt, worauf mich heute auch unser Bundestrainer Nico Hörmann hinwies. Im vorliegenden Fall handelt es sich gemäß FN vielmehr um eine ‚unerlaubte Medikation‘.

Was bedeutet das?

Für die Folge, sprich Aberkennung des Titels und evtl. Sperrung, nichts – in beiden Fällen bleibt das Ergebnis gleich

Die FN unterscheidet aber sehr wohl in der Tatsache an sich, und damit sind wir beim fairen Sport.Bei einer unerlaubten Medikation bedeutet dies lediglich, dass ein Medikament, das für das Pferd krankheits- oder verletzungsbedingt notwendig war, im Wettkampf nicht eingesetzt werden darf. Im vorliegenden Fall war man davon ausgegangen, dass das notwendige Medikament innerhalb von 5 Wochen vom Körper abgebaut wurde, während die Karenzzeit tatsächlich bei 56 Tagen liegt (laut FN). Es handelte sich also nicht um eine leistungssteigernde Maßnahme.

Hier die Information der FN zum Thema ‚Medikamention vs. Doping‘:

Doping wird allgemein als Leistungssteigerung verstanden. Es kann aber auch eine Leistungsminderung sein. Sogenanntes Negativ-Doping oder Doping auf Niederlage. Diese Begriffe stammen aus dem Rennsport. Die unerlaubte Medikation wird im Wettkampf als Leistungsbeeinflussung angesehen. Allerdings sind die Ausgangspunkte für das Doping und die unerlaubte Medikation verschieden. Bei Doping geht man davon aus, dass die vorhandene Leistungsfähigkeit des gesunden Pferdes verändert wird (klassisch: Anabolika).

Bei der unerlaubten Medikation wird als Ausgangspunkt in der Regel die vorhandene Leistungsminderung angenommen. Das heißt eine Krankheit liegt vor, zum Beispiel des Bewegungsapparates…. Der Start unter dem Einfluss einer Dopingsubstanz oder einer unerlaubten Medikation ist zunächst in beiden Fällen eine Leistungsbeeinflussung und daher im Wettkampf verboten. Bei der unerlaubten Medikation wird allerdings im Allgemeinen unterstellt, dass die zum Einsatz gelangenden Substanzen in erster Linie der Behandlung einer Erkrankung dienen. Das heißt, die gute Absicht – im Gegensatz zum Einsatz von Dopingsubstanzen als schlechte/ betrügerische Absicht – ist Auslöser für die im Regelwerk getroffene Unterscheidung, was sich auch im unterschiedlichen Strafmaß wieder spiegelt. “

Hier weitere interessante Informationen zu Doping und unerlaubter Medikation von der FN

Hier die Liste der Substanzen, die als Doping bzw. unerlaubte Medikation dienen

Quelle: FN

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