Jetzt Pferde an die Tierseuchenkasse melden – Stichtag: 31.1.2018

Wer sein(e) Pferd(e) bereits in der Tierseuchenkasse angemeldet hat, hat zum Jahresende wahrscheinlich schon per Email die Aufforderung der Bestandsmeldung erhalten. Wer dies noch nicht getan hat, sollte dies jetzt nachholen. Hier die wichtigsten Fakten dazu:

  • Pferde fallen wie Rinder und andere Nutztiere unter  das Tiergesundheitsgesetz: Für sie gelten daher auch die entsprechenden Regeln zum Schutz vor ansteckenden Erkrankungen. Dies sind laut Gesetz die  Afrikanische Pferdepest, die Ansteckende Blutarmut der Einhufer (Infektiöse Anämie), Tollwut, Beschälseuche, Pferdeenzephalomyelitis und Rotz.
  • Jedes Pferd muss bei der Tierseuchenkasse des entsprechenden Bundesland gemeldet sein 
  • Wer ist meldepflichtig? Meldepflichtig ist der Pferdehalter, also der, in dessen Obhut das Pferd steht (Einstellerbetrieb, Bauer etc.). Jedoch sollte sich der Pferdebesitzer rückversichern, ob die Meldung durch den Inhaber des Einstellbetriebes auch tatsächlich erfolgt ist. Ansonsten kann er sein Pferd auch direkt anmelden. Wer sein Pferd selbst versorgt bzw. im eigen Stall stehen hat, muss dies ohnehin tun.
  • Warum lohnt sich die Meldung? Bei Festellung einer der oben genannten Erkrankungen bzw. auch nur des begründeten Verdachts darauf  erfolgt eine amtliche Tötungsanordnung. Wenn das Pferd bei der Tierseuchenkasse gemeldet ist, erhält der Pferdehalter eine Entschädigung von der Tierseuchenkasse.  Die maximale Höhe des Betrages ist von Bundesland zu Bundesland verschieden, liegt jedoch höchstens bei EUR 6.000. Zudem werden die Kosten für die Tötung übernommen.
    Doch auch wenn keine Seuche vorliegt, beteiligt sich die Tierseuchenkasse an den Kosten für die Abholung und Beseitigung des Tierkörpers, wenn das Pferd im heimatlichen Stall getötet werden muss. Die Höhe ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. In Hessen beispielsweise übernimmt die Tierseuchenkasse zwei Drittel der Beseitigungskosten, nur ein Drittel muss der Eigentümer tragen.
  • Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben kann die Tierseuchenkasse auf Beschluss ihrer Gremien auch Beihilfen gewähren, zum Beispiel bei Impfungen. In Hessen ist dies bei Impfungen gegen EHV-1 (Herpes) der Fall. Diese Impfungen werden von der Hessischen Tierseuchenkasse mit 10 Euro je Impfung bezuschusst
  • Wie hoch ist der Beitrag? Die Kosten sind sehr überschaubar. Sie werden von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gehandhabt. In Hessen beispielsweise fallen derzeit pro Pferd EUR 2 pro Jahr an.
  • Wie melde ich mein Pferd an? Einfach auf die Website der zuständigen Tierseuchenkasse gehen. Formulare stehen online.

 

 

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