Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, in 2018/2019 eine Pferdewirtschaftsmeisterprüfung in der Fachrichtung Spezialreitweisen, Einsatzgebiet Westernreiten anzubieten. Zur Meisterprüfung ist zuzulassen, wer
1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in dem anerkannten Ausbildungsberuf Pferdewirt/ Pferdewirtin und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten landwirtschaftlichen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige
Berufspraxis oder
3. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.
Die Berufspraxis muss im Bereich der Pferdewirtschaft nachgewiesen werden.
Zum 01.01.2016 ist die neue Verordnung über die Anforderungen in der Meisterprüfung im Beruf Pferdewirt in Kraft getreten. Diese Verordnung ist unter www.landwirtschaftskammer.de – Berufsbildung – Fortbildung hinterlegt. Die neue Meisterprüfung besteht aus drei Teilen:
1. Berufsfachlicher Teil mit einem einjährigen Projekt
2. Betriebs- und Unternehmensführung mit einem halbjährigen Projekt
3. Berufsausbildung und Mitarbeiterführung
Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen wird in Zusammenarbeit mit der Deutschen Reiterlichen Vereinigung e.V. (FN) und Fachleuten aus dem Westernreiten bei einer Informationsveranstaltung die Anforderungen und den Verlauf der neu gestalteten Meisterprüfung darlegen.
Termin: Donnerstag, 16. November 2017, 10.00 Uhr bis ca. 16.00 Uhr
Ort: Landes-Reit- und Fahrschule Rheinland, Weißenstein 52,
40764 Langenfeld, Tel. 02173 1011200
(Übernachtungsmöglichkeiten sind in begrenzter Zahl im Internat vorhanden)
Interessenten melden sich zu dieser Informationsveranstaltung bitte bis zum 02.11.2017 telefonisch an bei Gertrud Fömpe, Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Gartenstr. 11, 50765 Köln-Auweiler, Tel. 0221 5340-146 oder per e-mail gertrud.foempe@lwk.nrw.de.
Die Durchführung der Informationsveranstaltung und der o.a. Meisterprüfung hängt ab von der Teilnehmerzahl (mindestens zehn).
Anmeldungen für die Meisterprüfung nehmen die jeweiligen zuständigen Stellen für die Berufsausbildung zum Pferdewirt/ Pferdewirtin entgegen bis zum
30. November 2017
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