Einladung zum 3. Faschingsritt der EWU RLP

Hallo an Alle, es ergeht die närrische Einladung zum 3. Faschingsritt der EWU Rheinland-Pfalz.

WANN: Eintreffen Sonntag, 07.02.2016 bis 12.00 Uhr. Als Treffpunkt ist der Parkplatz vor der Reithalle in Weiler vorgesehen.

WO: Treffpunkt ist Mont de Oiseaux / Elsass, 67130 Weiler / Wissembourg Frankreich (Navi- oder Google-Maps Eingabe: Mont de Oiseaux)

WER: Alle Reiter, die Lust und Laune haben am Faschingsritt teilzunehmen und deren Pferde verträglich in der Gruppe laufen können.

WAS: Wir treffen uns am 07.02.2016 gegen 12:00 Uhr. Nach der Begrüßung starten wir zum Faschingsritt. Vorgesehen ist ein ca. 2-stündiger Ritt durch den Pfälzer Wald (leichtes Gelände/Hufschutz empfohlen). Nach dem Ritt treffen wir uns wieder an der Reithalle. Dort lassen wir die Veranstaltung bei Essen und Trinken ausklingen.

Das originellste Kostüm wird prämiert. Bei schlechtem Wetter gibt es eine Polonäse in der Halle. Ein kleiner Flohmarkt rund um das Thema Pferd runden die Veranstaltung ab.

Anmeldung: Um Anmeldung (verbindlich) per eMail oder Telefon bis zum 04.02.2016 / 20.00 Uhr wird gebeten. eMail: lissi.stuppi@t-online.de oder Tel.: 0172/7109416 Mit eurer Anmeldung erkennt ihr die nachfolgenden Veranstaltungsbedingungen an. Kosten: Der Ritt wird gesponsert von der EWU-Rheinland-Pfalz und ist für jedes EWU–Mitglied kostenfrei. Nichtmitglieder zahlen einen Unkostenbeitrag von 10€. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung. Veranstalter ist die EWU-Rheinland-Pfalz, über diese ist das Event auch abgesichert.

Teilnahmebedingungen:

1. Alle teilnehmenden Pferde müssen haftpflichtversichert, gesund und frei von ansteckenden Krankheiten sein.
2. Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko. Die Reiter/Pferdebesitzer tragen die volle Verantwortung für die Gesunderhaltung ihrer Pferde.
3. Jeder Reiter muss einen Helm tragen. Wer ohne Reithelm reitet, übernimmt die volle Verantwortung für sämtliche Folgen eines möglichen Unfalls. Kinder und Jugendliche dürfen ohne Reithelm nicht teilnehmen.
4. Kinder und Jugendliche dürfen nur unter der Aufsicht eines Erziehungsberechtigten oder einer von ihm beauftragten volljährigen Person an dieser Veranstaltung teilnehmen.
5. Zugelassen sind anbindesichere Pferde und Ponys deren Gesundheit, Kondition und Ausbildungsstand den Anforderungen entsprechen. Die teilnehmenden Pferde/Ponys müssen, wenn in der Ausschreibung nichts anderes genannt, mindestens 4-jährig sein.
6. Laktierende Stuten dürfen nicht teilnehmen, Hengste, Handpferde und Hunde nur nach Absprache.
7. Reiter und Pferdebesitzer haften uneingeschränkt nach § 833 BGB. Für jedes teilnehmende Pferd muss für die Dauer der Veranstaltung eine Tierhalter- Haftpflichtversicherung bestehen. Über die Dauer der Veranstaltung bleibt der Reiter/Besitzer des Pferdes Tierhüter im Sinne des § 834 BGB.
8. Jeder Teilnehmer stellt den Veranstalter von allen Ansprüchen aus der Veranstaltung frei, sofern diese nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln des Veranstalters oder seiner Hilfspersonen entstanden sind.
9. Den Anweisungen des Veranstalters ist Folge zu leisten. Dies entbindet die Teilnehmer jedoch nicht von ihrer Verantwortung für sich und ihr Pferd.
10. Die Ausrüstung von Pferd und Reiter kann beliebig gewählt werden, muss aber zweckentsprechend und verkehrssicher sein. Atembeengende Zäumung ist nicht erlaubt, der Missbrauch von Sporen und/oder Gerte führt zum Ausschluss.
11. Dem Veranstalter ist es vorbehalten, ein Pferd wegen nicht passender Ausrüstung, mangelnder Kontrolle durch den Teilnehmer oder gesundheitlicher Risiken für sich oder andere Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Im Zweifel entscheidet ein Tierarzt auf Kosten des Teilnehmers.
12. Kann oder darf ein Teilnehmer an der Veranstaltung nicht teilnehmen, so verfällt die Teilnahmegebühr.
13. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung ausfallen zu lassen, in diesem Fall werden die Anzahlungen zurückerstattet. 14. Änderungen oder Ergänzungen dieser Teilnahmebedingungen bedürfen der Schriftform. Sollte eine der vorstehenden Regelungen unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen.

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