Viele Pferdezüchter, Pferdesportler und Pferde haltende Unternehmen haben in den letzten Tagen deutlich erhöhte Rechnungen – bis zu 50 Prozent zu den Vorjahren – von der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft Mittel- und Ostdeutschland aus Berlin-Schönow erhalten. Wer damit nicht einverstanden ist, muss innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist schriftlich Widerspruch einlegen und um eine Überprüfung der Rechnungsgrundlagen und ggf. um Neuberechnung bitten. Änderungen zur letzten Meldung an die Berufsgenossenschaft sind aufzuführen. In diesem Zusammenhang sollte auch mit dem in der Rechnung angegebenen Ansprechpartner die inhaltliche Widmung der einzelnen Rechnungspositionen geprüft werden. Bei Pferden z.B. für welchen Zweck sie genutzt werden und ob diese überhaupt in den Zuständigkeitsbereich dieser Berufsgenossenschaft fallen. Wenn nicht, können im Bedarfsfalle auch keine Leistungen dieser Berufsgenossenschaft in Anspruch genommen werden.
Grundsätzlich gilt, die Zuständigkeit der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft ist im SGB VII § 213 geregelt. Alternativen, z.B. ein Wechsel zu einer anderen Berufsgenossenschaft ist nicht möglich.
Die Pferdezuchtverbände und Pferdesportverbände Ost, so auch unser Pferdezuchtverband MV, haben kurzfristig um einen Gesprächstermin in der Zentrale der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft Mittel- und Ostdeutschland gebeten. Über belastungsfähige Ergebnisse wird zeitnah berichtet.
Antworten
Du musst angemeldet sein, um einen Kommentar abzugeben.