Zunächst betrifft diese Regelung die Reiter bei FEI und FN anerkannten Reining Turnieren, wie z.B. Qualifikationen und Finale zur Deutschen–, Europa– und Weltmeisterschaften. Es bleibt abzuwarten, ob und ab wann es auch die vorstellenden und reitenden Teilnehmer von Zuchtveranstaltungen betrifft.
„Eine vergleichsweise größere Änderung betrifft den Bereich Human-Doping im Pferdesport. Hier hat der Beirat beschlossen, das nationale Human-Anti-Doping-Regelwerk auf den gesamten Turniersport auszuweiten. Bisher mussten vor allem Teilnehmer von internationalen Turnieren jederzeit damit rechnen, im Wettkampf auf Human-Dopingsubstanzen getestet zu werden, denn das internationale Human-Anti-Doping-Regelwerk gilt für alle Turnierreiter. National kam dies bislang durch die Leistungs-Prüfungs-Ordnung (LPO) nicht zur Anwendung. „Einzelne Fälle im In- und Ausland haben uns aber gezeigt, dass es Anlass dazu gibt, das Thema Human-Doping im Pferdesport über den Kaderbereich hinaus stärker in den Fokus zu nehmen“, sagte Dr. Dennis Peiler, Geschäftsführer des Deutschen Olympiade-Komitees für Reiterei (DOKR).
Ab dem 1. Januar 2019 werden also alle an Turnieren teilnehmenden Reiter dem Human-Anti-Doping-Regelwerk unterworfen. Dafür musste die LPO angepasst und um die Anti-Doping-Ordnung (ADO) ergänzt werden. Die Kontrollen werden von der Nationalen Anti-Doping-Agentur NADA durchgeführt. „Selbstverständlich bleibt dabei weiterhin der Spitzensport im Fokus der Kontrollen“, erklärte Peiler.
Mehr Informationen über erlaubte und nicht erlaubte Substanzen sowie zu Ausnahmeregelungen für notwendige Medikamente (TUE) erhalten Turnierreiter unter diesem Link: www.pferd-aktuell.de/fairersport/human-anti-doping/human-anti-doping-im-pferdesport
Beispielliste zulässiger Medikamente, zum Beispiel Erkältungs- oder Schmerzmittel, der NADA hier
Quelle: FN
https://inside.fei.org/fei/cleansport/ad-athletes/prohibited-list