Ab 2019 Fohlenbrennen nicht mehr ohne Betäubung möglich
Warendorf (fn-press). Eine lange Tradition in der Pferdezucht scheint zu Ende zu gehen: der Schenkelbrand zur äußeren Kennzeichnung und eindeutigen Identifizierung von Pferden in Deutschland. Das Tierschutzgesetz sieht vor, dass ab 2019 ein Eingriff am Tier, wie der Schenkelbrand, nur noch bei Anwendung einer örtlich wirksamen Schmerzausschaltung mittels eines für Pferde zugelassenen Tierarzneimittels zugelassen ist. „Der Schenkelbrand wird also nicht verboten, nur die Umstände, unter denen er angewendet werden darf, verändern sich ab 2019“, erklärt Dr. Klaus Miesner, Geschäftsführer des Bereichs Zucht der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN).
„Wir waren noch bis vor Kurzem recht zuversichtlich, dass wir eine für alle zufriedenstellende Lösung gefunden haben“, sagte Dr. Norbert Camp, Mitglied des Vorstands Zucht der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) und Vorsitzender des Trakehner Verbandes, im Rahmen des traditionellen Dezembertreffens der Vorsitzenden, Zuchtleiter und Geschäftsführer der FN-Mitglieds- und Anschlusszuchtverbände. Dr. Camp gehörte zu der Arbeitsgruppe, die in den letzten Jahren intensiv an der Erprobung und Zulassung eines geeigneten Medikaments zur lokalen Betäubung gearbeitet hat. Mit Lidocain hatte man auch schnell einen geeigneten Wirkstoff gefunden und erfolgreich getestet. Was zunächst sehr vielversprechend aussah, scheiterte jedoch am Ende an daran, dass das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die angestrebte Zulassungserweiterung eines lidocainhaltigen Tierarzneimittels für Pferde um den Anwendungsbereich auf der Haut ablehnte und dafür eine kostenintensive und zeitaufwändige Neuzulassung verlangte.
Damit wird es ab dem kommenden Jahr zunächst keinen Schenkelbrand mehr geben. Auch ein zeitlicher Aufschub, wie er jüngst für die betäubungslose Ferkelkastration eingeräumt wurde, konnte trotz intensivem Werben in Berlin bei den Koalitionspartnern nicht für die Pferdezucht erwirkt werden. „Wir haben bis zum Schluss um einen Aufschub gekämpft“, sagte Dr. Camp und nannte den Zuchtverbänden gute Gründe, weiter nach einer Lösung zu suchen. „Warum sollten wir weitermachen? Gerade in letzter Zeit hat sich gezeigt, wie hilfreich der Brand als zusätzliches, zuverlässiges Merkmal zur eindeutigen Identifikation eines Pferdes und dessen Rückführbarkeit ist“, sagte Camp. Zu befürchten seien auch Veränderungen in den Zusammenkünften der Züchter. Gerade die Fohlenbrenntermine seien wichtig gewesen, die Züchter zusammenzubringen. Diesen Argumenten stimmten die übrigen Zuchtverbandsvertreter zwar zu, befürchteten allerdings auch, dass die Wiedereinführung nach einer „Brennpause“ von ein oder zwei Jahren für den Schenkelbrand schwierig werden könnte. „Unsere Gegner sitzen an entscheidenden Schaltstellen und werden versuchen das zu verhindern“, vertrat Dr. Thomas Nissen, Geschäftsführer des Holsteiner Verbandes, die mehrheitliche Meinung innerhalb der Versammlung. „Wir haben alles versucht, sind aber jetzt an dem Punkt angekommen, wo wir uns zunächst einmal damit abfinden müssen, dass der Brand erst einmal weg ist.“