Der BGH hat jetzt entschieden, dass Tierärzte bei Fällen grober Behandlungsfehler ihre Unschuld beweisen müssen (Az. VI ZR 247/15) – nicht umgekehrt. Diese Beweislastumkehr gab es bislang nur in der Humanmedizin. Hier zwei sehr interessante Beitrag von n-tv und ZDF dazu:
http://www.n-tv.de/ratgeber/Tierarzt-haftet-bei-Fehldiagnose-article17661536.html
http://www.zdf.de/volle-kanne/beweislast-beim-tierarzt-43440112.html
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