(dqha press / rb) Da gerade im Internet wieder einmal verwirrende Meldungen kursieren, erscheint es uns notwendig, Züchter und Mitglieder über den aktuellen Status zum Tierzuchtrecht der EU zu geben.
 
Das aktuelle EU-Tierzuchtrecht hat sich nicht geändert. Eine mögliche Neufassung bzw. Überarbeitung liegt in den entsprechenden Gremien zur Prüfung, Überarbeitung und zur Erstellung einer EU-Beschlussfassung, die voraussichtlich im November 2021 erfolgen soll.

Die DQHA als Zuchtverband der Rasse American Quarter Horse in Deutschland und AQHA Affiliate verfügt über den Zugriff zu den DNA-Markern. Aktuell besteht nach geltendem EU-Recht kein Handlungsbedarf, da dort eine einmalige Ablage der Marker ausreichend ist. Wir setzen uns über unsere Vertreter in Brüssel mit Nachdruck dafür ein, die Dinge zu vereinfachen, handhabbarer zu machen und in Europa weiter zu standardisieren. 

An dieser Stelle noch einmal einen ausdrücklichen Dank an die AQHA, dem European Committee und International Director Sierra Kane, die uns auch in diesem Sachverhalt maximal unterstützen und gemäß dem gezeichneten Data Share Agreement zwischen AQHA und DQHA, sowie dem wiedererlangten Affiliate Status der DQHA, den Zugriff auf die DNA-Marker gewähren.