Bedingung ist Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln
Warendorf (fn-press). Nachdem die Bundesregierung angekündigt hatte, am 6. Mai über mögliche Lockerungen im Sport entscheiden zu wollen, haben einige Bundesländer ihre Coronaverordnungen erfreulicherweise bereits jetzt angepasst oder sind dabei, diese anzupassen. So sind oder werden Training und Reitunterricht im Freien unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln teilweise wieder erlaubt. Dieser Artikel gibt einen Überblick, welche neuen Regeln es in welchen Bundesländern gibt und wie die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) zum Thema Nutzung von Reithallen steht.
Bremen:
Die Durchführung einzelner Reitstunden ist möglich,
wenn ein Hygieneplan vorliegt und die Coronaverordnung eingehalten
wird. Das gilt zunächst nur für Trainings- und Reitstunden unter freiem
Himmel und nicht für den Sport in der Reithalle. Demnach können
Trainingsstunden unter Freiluft als Einzeltraining angeboten werden.
Mehr Informationen dazu gibt es auf den Seiten des Pferdesportverbandes Bremen.
Niedersachsen:
Ab dem 6. Mai 2020 werden
Outdoor-Sportanlagen zu Trainingszwecken für alle Sportarten geöffnet,
bei denen ein Mindestabstand von 1,50 Metern sichergestellt werden kann.
Weitere Informationen dazu gibt es beim Pferdesportverband Hannover.
Saarland:
Die saarländische Landesregierung hat in der
Corona-Krise eine weitere Lockerung der Beschränkungen beschlossen. Ab
dem 4. Mai 2020 darf der Trainingsbetrieb wieder aufgenommen werden.
Demnach sind kontaktarme Sportarten im Freien mit maximal fünf
Teilnehmern wieder möglich. Dazu zählt auch der Pferdesport und sein
Trainingsbetrieb unter bestimmten Voraussetzungen. Mehr Informationen
gibt es beim Pferdesportverband Saarland.
Schleswig-Holstein:
Ab dem 4. Mai 2020 kann die Öffnung von
öffentlichen und privaten Sportanlagen erfolgen, soweit dort
kontaktfrei Sport ausgeübt wird. Hierbei sind die Hygiene- und
Infektionsschutzmaßnahmen stets einzuhalten. So muss der Mindestabstand
von 1,5 Metern zwischen den Sportlern untereinander und zu den
Trainerinnen und Trainern stets gewahrt werden. Reitunterricht darf
somit unter Auflagen wieder stattfinden. Mehr Informationen gibt es beim
Pferdesportverband Schleswig-Holstein.
Thüringen:
Mit Wirkung zum 4. Mai 2020 wird unter anderem
folgende Regelung getroffen: Ermöglichung des Individualsports im
Freien, bei dem die Kontaktbeschränkungen und der Mindestabstand
eingehalten werden, wie beispielsweise Rudern, Segeln, Tennis,
Luftsport, Leichtathletik, Golf, Reiten und ähnliche Sportarten. Diese
Informationen stammen von der Landesregierung Thüringen.
Sachsen:
Ab dem 4. Mai 2020 darf in
sächsischen (Pferde-)Sportvereinen und -betrieben wieder Sport getrieben
werden. Unter Beachtung verschiedener Auflagen zum Infektionsschutz
kann der Trainingsbetrieb zunächst im Freien wieder anlaufen. Die
Regelung schließt keine Sportarten aus, macht aber unter anderem zur
Bedingung, dass alle Teilnehmenden jederzeit einen Mindestabstand von
1,5 Metern einhalten. Zudem soll das Training in kleinen Gruppen
stattfinden und die aktuellen Hygienevorschriften eingehalten werden,
sei es beim Händewaschen oder der regelmäßigen Reinigung von
Sportgeräten. Innensportstätten und Schwimmbäder bleiben in Sachsen
vorerst weiterhin geschlossen. Weitere Informationen gibt es beim Pferdesportverband Sachsen.
In Rheinland-Pfalz und Mecklenburg-Vorpommern gab es bereits am 20. April erste Lockerungen:
Seitdem ist in Rheinland-Pfalz
das Reiten auf Sportanlagen (im Freien, zu zweit oder mit Personen des
eigenen Hausstands sowie unter Einhaltung der Abstands- und
Hygieneregeln) möglich. Mehr Informationen dazu gibt es beim Pferdesportverband Rheinland-Pfalz.
Auch in Mecklenburg-Vorpommern können die Sportplätze und Sportaußenanlagen wieder für den Individualsport und den Sport zu zweit genutzt werden – unter Einhaltung von Auflagen: Abstandspflicht und Zugangsbeschränkungen. Mehr Informationen dazu gibt es beim Pferdesportverband Mecklenburg-Vorpommern.
Diese Auflistung wird in den FAQ auf www.pferd-aktuell.de/coronavirus unter der Frage „Ist Reitunterricht erlaubt?“ regelmäßig aktualisiert. Die FN und ihre Mitgliedsverbände setzen sich auch weiterhin auf politischer Ebene dafür ein, dass Training und Unterricht auf Pferdesportanlagen bundesweit wieder stattfinden können.
Reithalle nicht mit komplett geschlossenen Sporthallen zu vergleichen
In der Regel gelten die genannten Lockerungen für den Sport- und Trainingsbetrieb im Freien. Nach Auffassung der FN ist eine Reithalle nicht mit einer komplett geschlossenen Sporthalle zu vergleichen. Die Luftzirkulation/Belüftung und das Klima sind in Gänze anders. Abgesehen von der Belüftung über das Dach (Trauf-First-Lüftung) sind bei vielen Reithallen mittlerweile ganze Seiten offen bzw. mit Windschotts versehen, so dass sehr oft von annähernd vergleichbaren klimatischen Verhältnissen auszugehen ist wie auf einem Reitplatz. Sofern Training und Unterricht in (Klein-)Gruppen oder einzeln auf Reitplätzen erlaubt sind, muss dies aus Sicht der FN – unter Einhaltung der in den Handlungsempfehlungen aufgeführten Abstands- und Hygieneregeln – auch für Reithallen gelten. Anderslautenden behördlichen Vorgaben ist jedoch stets Folge zu leisten. jbc