Seit 1. Januar 2019 gelten einige Neuerungen in Sachen Anti-Doping- und Medikamentenkontroll-Regeln (ADMR):t
Ab sofort erlaubt:
* Reiskeimöl – hatte bislang 48 Stunden Karenzzeit, jetzt ADMR-konform
* MSM ( Methylsulfonylmethan, Futtermittel zur Förderung des Gelenkstoffwechsels) – bislang 48 Stunden Karenz, jetzt ADMR-konform
- Phoxim (Wirkstoff gegen Milben) – bisher 8 Tage Karenz, jetzt ADMR konform
- Ciclosporin A bzw. Ciclosporin (z.B. in Augensalben) wird als Ausnahme eingestuft
Verboten:
- Kobalt (in der Zufütterung) gilt ab sofort als Dopingsubstanz – es gelten Grenzwerte im Urin und Blutplasma
- Medikamente, die Pergolid enthalten (Einsatz bei Cushing) gilt als Dopinsubstanz
- Clodronsäure (z.B. gegen Hufrollensyndrom) als verbotene Substanz jetzt in Liste II aufgenommen. Karenzzeit noch nicht bekannt
- PAAG (Polyacrylamidhydrogelen, zur Anwendung bei Gelenkarthrosen)
- Baldrian (inkl. dem der darin enthaltenen Valerensäure) – verbotene Substanz, mindestens 48 Stunden Karenz
Auch Human-Doping beachten….
Wie wir bereits berichteten, könnte auch für Reiter auf nationalen Turnieren Doping ein Problem werden. Bisher galt das Human-Anti-Doping-Regelwerk nur für internationale Turniere. Doch das könnte sich ändern. Laut FN müssen Reiter, die in Deutschland an internationalen Prüfungen teilnehmen mit Tests rechnen.
Quelle: St. Georg