Viele Fohlen haben in den letzten Wochen und Monaten das Licht der Welt erblickt und springen jetzt munter auf der Weide herum. Neben der gesundheitlichen Versorgung des neuen Stallbewohners, sollte der Züchter aber auch die Papierangelegenheiten im Blick haben.
Bis spätestens 1. August des Geburtsjahres muss eine Geburtsmeldung bei der DQHA erfolgen. Bei Fohlen, die nach dem 1. Juli geboren wurden, spätestens vier Wochen nach der Geburt. Die Meldung geht schnell und einfach über das Online-Formular auf der DQHA Website.
Zudem sollte zeitnah ein Transponder bei der DQHA beantragt werden, der zwingend für die Erstellung eines Equidenpasses gesetzt werden muss. Dieser wird vom Tierarzt implantiert, der, wie auch die anerkannten Equidenpass-Inspektoren, zum Ausfüllen des „Antrag auf Erstellung eines Equidenpasses“ autorisiert ist.
Der DQHA Zucht-Equidenpass muss bis 31.12. (oder 6 Monate nach der Geburt, für nach dem 1. Juli geborene Fohlen) des Geburtsjahres vollständig beantragt werden, um ein „Original“ zu erhalten. Wird diese Frist nicht eingehalten, kann nur noch ein „Duplikat“ erstellt werden. Dies ist mit deutlich höheren Kosten verbunden und lässt später keine Schlachtung mehr zu.
Auf den Höveler DQHA Zuchtschauen erhalten Sie den Komplett-Service wie Hilfe bei der Registrierung, Bewertung und die Ausstellung eines Zucht-Equidenpasses mit Original-Rasseeintragung für Ihr Fohlen schon ab 40 Euro.
Für die Ausstellung des Equidenpasses wird die Eigentumsurkunde, das „Certificate of Registration“ benötigt, das bei der AQHA beantragt werden muss. Auch wenn die AQHA keine offiziellen Fristen zur Beantragung des Certificate of Registration vorgibt (nur die Kosten steigen mit zunehmenden Alter), sollte die Beantragung der Papiere dennoch zeitnah nach der Geburt erfolgen, um die Ausstellung des Equidenpasses als Original (für den das CoR notwendig ist) zu gewährleisten.
Weitere Informationen und alle Formulare zur Papierbeantragung und Equidenpass finden Sie in unserem Formularservice.
Quelle: dqha.de
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