In der “Europäischen Union“ muss jeder Equide von einem entsprechenden Equidenpass begleitet werden der ihn zweifelsfrei identifiziert, so will es der Gesetzgeber. Die Frage eines jeden Pferdebesitzers ist aber: „Wo muss ich den Equidenpass für mein Pferd beantragen?“
Die Fülle der Stellen die Pässe in Deutschland ausgeben ist groß und für den normalen Pferdebesitzer schwierig zu überschauen. In den Meldestellen sieht man Equidenpässe in unterschiedlichen Farben von verschiedenen passausgebenden Stellen.
Wichtiges Dokument mit vielfältigen Funktionen
Der Equidenpass erfüllt gleich mehrere Zwecke, die für viele Lebensbereiche des Pferdes sehr wichtig sind. Bedeutendste Funktion ist die Identifizierung des Tieres, denn egal ob Tierarzt, Amtstierarzt, Polizei, die Turniermeldestelle, Grenzkontrollstelle und letztlich Tierkörperbeseitigung oder Schlachthof, alle überprüfen, ob der ihnen vorgelegte Pass auch zu dem von ihnen besichtigten Pferd passt. Weiterhin wird in dem Dokument der Status des Pferdes als Schlachtpferd oder Nichtschlachtpferd vermerkt. Dieser entscheidet darüber, ob ein Tier in die menschliche Nahrungskette gelangen darf oder nicht. Deswegen ist auch die zeitnahe Beantragung der Papiere des Fohlens wichtig, da innerhalb des Geburtsjahres (bzw. für Fohlen, die nach dem 1.7. geboren wurden, 6 Monate nach der Geburt) der Equidenpass ausgestellt sein muss. Nur dann kann der Eigentümer wählen, ob sein Pferd später einmal geschlachtet werden darf. Nach Ablauf dieser Frist wird das Tier in jedem Fall als Nichtschlachtpferd eingetragen. Zusätzlich müssen in dem Equidenpass Testungen von anzeigepflichtigen Erkrankungen (wie z.B. der gefährlichen „Equinen Infektiösen Anämie“), Auslandsaufenthalte, Eigentümerwechsel, medikamentöse Behandlungen bei Schlachtpferden und Impfungen festgehalten werden. Diese Grundfunktionen erfüllt jeder Equidenpass, der in Europa von einer damit beauftragten zuständigen Stelle (z.B. DQHA, PHCG, ApHCG) ausgestellt wird.
Equidenpass für ein Rassepferd nur vom Zuchtverband
Darüber hinaus lassen sich Pferde, nach dem nationalen Gesetz, grob gesagt unterteilen in Rassepferde und Pferde ohne Rasse. Ein Rassepferd, also z.B. ein American Quarter Horse, das ein Papier der American Quarter Horse Association (AQHA) hat oder bekommen kann, kann im Sport, in der Freizeit und in der Zucht eingesetzt werden. Bei einem Rassepferd muss der Pass noch eine weitere sehr wichtige Aufgabe erfüllen: Er muss die Abstammung des Pferdes bestätigen. Dies kann allerdings nur ein Equidenpass leisten, der von dem für die Rasse zuständigen und staatlich anerkannten Zuchtverband ausgestellt wurde. Denn nur dem Zuchtverband ist es möglich, die Abstammung des jeweiligen Pferdes zweifelsfrei zu überprüfen, nachzuweisen und im „Rasse- bzw. Zuchtpferde – Equidenpass“ zu bescheinigen. Damit erhält das Pferd auch eine Zuchtbescheinigung in den Equidenpass. Ohne diese Bescheinigung darf mit einem Rassepferd nicht gezüchtet werden. Ebenso ist eine Veräußerung des Tieres zum Zwecke der Zucht ordnungswidrig.
Für die Ausstellung des Equidenpasses für ein Rassepferd ist die Mitgliedschaft im jeweiligen Zuchtverband zwingend notwendig. Die Zuchtverbände sind gesetzlich dazu verpflichtet sämtliche relevanten Daten der zuchtaktiven Tiere nachzuhalten. Daher müssen die Besitzer der Pferde über eine Mitgliedschaft und damit Anerkennung der jeweiligen Zuchtbuchordnung des Verbandes in die Pflicht genommen werden, Informationen wie u.a. Bedeckungen, Geburten oder Todesfälle zu melden. Daraus resultiert, dass Zuchtverbände die hoheitliche Aufgabe der Equidenpassausstellung nur für Mitglieder vornehmen können.
Die Zuchtverbände der Westernpferderassen
Daher sollte sich jeder Pferdebesitzer, der ein reinrassiges Pferd hat, zur Erstellung des Equidenpasses an den für die Rasse zuständigen Zuchtverband wenden. Für die amerikanischen Westernpferderassen sind dies:
– Deutsche Quarter Horse Association – www.DQHA.de
– Paint Horse Club Germany – www.PHCG.de
– Appaloosa Horse Club Germany – www.ApHCG.com
Für alle anderen Rassen findet sich auf der Homepage des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (www.bmelv.de) eine Liste mit den passausgebenden Stellen. Hier werden neben den oben bereits genannten Zuchtverbänden/Vereinigungen auch Stellen für die Passerstellung von Pferden ohne anerkannte Rasse in den jeweiligen Bundesländern aufgeführt.
Für alle Equidenpässe wichtig sind diese zwei Punkte:
1. Der Pferdebesitzer/Pferdehalter, also der, in dessen Obhut sich das Pferd befindet, z.B. Pensionsstall, Trainer, Transporteur oder Pferdeeigentümer ist dafür verantwortlich, dass das Pferd von einem korrekten Equidenpass begleitet wird und ist bei Kontrollen haftbar.
2. Der Equidenpass ist ein lebenslang gültiges Dokument und kann nicht ohne weiteres ausgetauscht oder umgewandelt werden. Deshalb sollte man die passausstellende Stelle mit Bedacht wählen und im Zweifelsfalle dort lieber nachfragen bevor man sich entscheidet.
Für Rassepferde der drei großen Westernpferderassen ist es daher sinnvoll bzw. für die Zucht sogar unerlässlich, den Equidenpass bei einer der drei oben genannten jeweils zuständigen Westernpferdezuchtverbände erstellen zu lassen. Neben der reinen Equidenpass Erstellung beraten sie die Pferdebesitzer und -eigentümer gerne und ausführlich in allen Fragen rund um das Rassepferd.
Autoren: Dr. Bärbel Klein, Romy Althaus, DQHA e.V. in Zusammenarbeit mit dem Paint Horse Club Germany e.V. und dem Appaloosa Horse Club Germany e.V..
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