Die ersten American Quarter Horse Fohlen 2014 sind auf der Welt

Einige American Quarter Horse Besitzer konnten sich gleich zu Beginn des Jahres über gesunden Nachwuchs freuen, der in den nächsten Monaten die heimischen Koppeln unsicher machen und für viel Freude sorgen wird.

So konnte auch die Familie Götz von Götz Quarter Horses am 8. Januar den kleinen Hengst „Kings Major Bonanza“ von MR KING RAFFLES aus der MAJOR BONANZA MERRY begrüßen. Wir sagen herzlichen Glückwunsch und freuen uns auf weitere American Quarter Horses Fohlen unserer Mitglieder in diesem Jahr!

Um dem neuen Erdenbürger gleich einen optimalen Start ins Leben zu bieten, sollten Züchter auch einige Formalitäten beachten:

1. Fohlenmeldung bei der DQHA

Die Geburt Ihres Fohlens melden Sie bitte online bei der DQHA. Dies können Sie schnell und einfach innerhalb weniger Minuten über die DQHA Website erledigen. Hier geht es zur Geburtsmeldung.

2. Papiere beantragen bei der AQHA

Ist das Fohlen auf der Welt, sollte der Züchter schnellstmöglich die Geburt bei der AQHA in Form des Fohlenantrags (Registration Application) bekannt geben. Jedes American Quarter Horse Fohlen wird bei der AQHA in Texas registriert und erhält von dort Papiere in Form der Certificate of Registration. Dazu füllt er das Formular vollständig aus und macht vorzugsweise fünf Fotos vom Fohlen (von links, recht, vorne, hinten und schräg vorn von der Seite). Das Formular kann er bereits vom Hengsthalter bekommen haben oder aber auf der DQHA Homepage herunterladen. Die gemachten Angaben werden durch die AQHA mit den vom Hengsthalter übermittelten Daten abgeglichen und anschließend werden für den Nachwuchs die Papiere (Certificate of Registation) erstellt. Die Eingangs-Deadline für das Formular ist der 1. August des Geburtsjahres. Für Fohlen die in der zweiten Jahreshälfte (nach dem 1. Juli) geboren werden, muss der Antrag binnen vier Wochen ausgefüllt werden. Dann ist das Certificate of Registration- Abstammungsnachweis für ein American Quarter Horse und Eigentumsurkunde in einem- gesichert!

3. Equidenpass beantragen

Während das Certificate of Registration ein Äquivalent zum Fahrzeugbrief eines Autos darstellt und den Eigentumsanspruch sichert, ist der Equidenpass vergleichbar mit dem Fahrzeugschein. Er gehört zum identifizierten Individuum und stellt keinen Eigentumsnachweis dar. Das Ausstellen dieses Dokumentes ist ein hoheitlicher Akt und darf von der DQHA nur für Mitglieder geleistet werden.

Zuerst benötigen Sie einen Transponder, der dem Pferd in den Hals implantiert wird. Diesen bestellen Sie bitte zuerst bei der DQHA mit dem unten aufgeführten Transponderbestellformular. Sobald Sie diesen erhalten haben, können Sie mit Ihrem Tierarzt einen Termin vereinbaren. Er setzt den Transponder und er oder ein DQHA anerkannter Equidenpassinspektor füllt gemeinsam mit Ihnen den 4-seitigen Equidenpassantrag aus (diesen finden Sie ebenfalls nachfolgend zum Download). Barcode-Aufkleber des Transponders, Registrier-Nr. Halterbetrieb und Tierarzt, Stempel und Unterschrift des Tierarztes nicht vergessen!

Fristen:
Für ein Fohlen aus der ersten Jahreshälfte muss der Pass bis zum 31. Dezember beantragt werden, für Fohlen aus der zweiten Jahreshälfte gilt eine Frist von sechs Monaten nach dem Abfohltermin.

Um diese Fristen sicher einzuhalten kann der Equidenpassantrag sofort nach dem Setzen des Transponders durch den Tierarzt eingeschickt werden – sobald die Papiere aus den USA eintreffen, können diese einfach in Kopie nachgesendet oder gefaxt werden. Wichtig hierbei: Sowohl die Vorder- als auch die Rückseite übermitteln!

Weitere Informationen dazu finden Sie auch in unserem Formularservice unter Papiere beantragen.

Dateien:
DQHA_Beitrittserklaerung.pdf
Transponderbestellformular_02.pdf
Equidenpassantrag_02.pdf

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